Hohlraumboden

Der Hohlraumboden LaP 600®

Das Raumwunder für maximale Anforderungen.

Hohlraumböden bestehen aus einer Tragschicht, die auf einer speziellen Unterkonstruktion gelagert wird. Die Unterkonstruktion ist so ausgebildet, dass ein Hohlraum zwischen der Tragschicht und der Rohdecke zur Durchführung von Installationen aller Art entsteht.

Unsere Hohlraumbodenkonstruktionen sind gefragte Raumwunder, die in Büro- und Gewerbeflächen unsichtbar unter den Belägen viel Platz für die Installation von Versorgungsleitungen – etwa von Strom-, EDV-, Lüftungs- und Heizungssystemen – schaffen. Den Zugang ermöglichen Revisionsöffnungen.

Wir verbauen unseren Hohlraumboden LaP 600® überall dort, wo es flexible Installationen gibt, also zum Beispiel in Großbüros, in Ausstellungsräumen, Verwaltungsbehörden, Versicherungs- und Bankgebäuden.

Hohlraumbodenkonstruktionen zwischen 100 mm und 1000 mm Höhe sind problemlos standardmäßig umsetzbar. Höhere Aufbauten sind auf Anfrage möglich. Im Falle einer späteren Nutzungsänderung können wir einen installierten Hohlraumboden jederzeit an die neuen Bedürfnisse anpassen (neue Raumaufteilungen, etc.).

Wir sind die Experten für Hohlraumböden!

Laskowski gilt seit 1986 als einer der führenden Handwerksbetriebe für den Verbau von Hohlraumböden. Kontaktieren Sie uns für Standard-, Spezial- oder Sonderlösungen!

Produkteigenschaften der Hohlraumbodenunterkonstruktion:

  • Clevere Unterkonstruktion für Büro- und Verwaltungsbereiche bestehend aus Stahlstützen, Trägerplatte
  • Varianten für Schallschutzoptimierung
  • Hohe Flexibilität und optimale Planbarkeit bei der Installationskonzeption von großen Gewerbeflächen
  • Stützenraster von 600×600 mm schafft besonders viel Installationsfreiraum für Versorgungsleitungen
  • Auch mit Fußbodenheizung möglich

Produkteigenschaften des Anhydrit-Fließestrichs

  • Tragschicht ist zur Aufnahme aller gängigen Fußbodenbeläge geeignet
  • Fließestrichoberfläche muss nicht geschliffen werden
  • Kann Fugenlos verlegt werden
  • Optimale Wärmeleit- und Wärmespeicherfähigkeit
  • Nicht brennbar
  • Spannungsarm
  • Wird nass verlegt
  • Kombinierter Schallschutz nach DIN

Das Hohlraumbodensystem LaP 600® entspricht den Prüfkriterien der DIN EN 13213. Das System LaP 600® kann entsprechend den konstruktiven Erfordernissen gemäß den Belastungsklassen aus der DIN EN 13213 verändert und angepasst werden.

Eine faserverstärkte Mineralstoffplatte stellt als „verlorene Schalung“ den Installationshohlraum her. Sie wird auf höhenverstellbaren Stahlstützen (Verstellbereich der Stahlstützen je nach Aufbauhöhe zwischen 10 und 40 mm) im Verband ausgelegt und mit den Stahlstützen verklebt.

Diese Unterkonstruktion ist bis zum Einbringen des Estrichs bedingt begehbar. Die Verklebung der Trägerplatte mit den Stahlstützen gewährleistet, dass bei der nachträglichen Installation von Kabeln die Stahlstützen nicht verschoben werden.

An aufgehenden Bauteilen wie Wänden und Pfeilern wird ein Randdämmstreifen inklusive einer Folienlasche mit einer Dicke von 5 – 15 mm (je nach Erfordernis) angebracht, welche die Ausdehnung des Fließestrichs und der Unterkonstruktion aufnimmt.

Die Unterkonstruktion wird ganzflächig mit einer PE-Folie als Trennlage abgedeckt und mittels Selbstklebestreifen mit den Randdämmstreifen verbunden.

Der Werkstrockenmörtel wird im Silo angeliefert und in einer Dicke von 32 bis 35 mm – bzw. nach Erfordernis der DIN EN 13213 Hohlböden – eingebracht. Fließestrich ist zur Aufnahme aller gängigen Fußbodenbeläge geeignet. Die Fließestrichoberfläche muss bei fachgerechtem Einbau nicht geschliffen werden, da keine Sinterschicht entsteht.

Zur Regulierung des Saugverhaltens hat der jeweilige Oberbodenleger nach der Säuberung lediglich eine – für Fließestrich geeignete –Grundierung aufzubringen. Eine Estrichbewehrung bei Fliesen- und Plattenbelägen ist nicht erforderlich. (Der Fließestrich kann fugenlos verlegt werden, daher ist kein Verharzen von Kellenschnitten etc. notwendig.) Durch die gute Oberflächenebenheit des Fließestrichs ist bei textilen Belägen in der Regel keine Spachtelung erforderlich.